Vertragsgegenstand: Seminarleitung
Leistungsumfang, Rechte an den Trainingsunterlagen
Sabne Theisen-Schwede / DZT führt die Veranstaltungen gemäß der Beschreibungen im Trainingsprogramm / Internet bzw. in Absprache mit einem beauftragenden Kunden durch. Geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten.
Überlassene Dokumentationen und Trainingsunterlagen darf ein Kunde – soweit nicht anders vereinbart – nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigen, nachdrucken, übersetzen oder an Dritte weitergeben. Alle Urheber- und Schutzrechte verbleiben bei DZT und deren Trainern.
Rücktritt
DZT kann aus wichtigem Grund oder falls eine vom Trainingstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, vom Vertrag zurücktreten. Bei Krankheit der Seminarleitung oder bei technischen Problemen behält sich DZT vor, die Anmeldung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen. Solche Änderungen wird DZT dem Kunden unverzüglich mitteilen.
Weitergehende oder andere Ansprüche über die Rückzahlung einer bereits im Voraus entrichteten Vergütung hinaus, hat ein Kunde im Falle eines von DZT nicht zu vertretenden Ausfalls von Trainingsleistungen nicht.
Der Kunde kann bis zum Beginn der Trainingsmaßnahmen zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist kostenfrei, wenn er bis spätestens 14 Kalendertage (bei Hotelseminaren 21 Kalendertage) vor Beginn der Veranstaltung erfolgt.
Tritt der Kunde erst 7 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung von der Trainingsmaßnahme zurück, so sind 50% der Teilnehmergebühren zu zahlen sowie etwaige vom Hotel berechnete Rücktrittsgebühren.
Bei noch späterem Rücktritt ist vom Kunden die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu entrichten.
Ersatzteilnehmer werden in allen Fällen akzeptiert.
Hier können Sie diese AGB und ein Formular zum Rücktritt herunterladen.
Sicherheit
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Hotelreservierungen
Sollte als Veranstaltungsort ein Hotel oder Tagungszentrum vorgesehen sein, so werden alle den Teilnehmer betreffenden Kosten im Veranstaltungshonorar eingeschlossen.
Ausnahme hierbei ist eine etwaige Übernachtung des Teilnehmers, die dieser selbst zu reservieren und zahlen hat. Soweit DZT Sonderkonditionen mit dem Hotel vereinbart hat, wird der Teilnehmer mit allen Informationen ausgestattet, um diesen Vorteil für sich zu nutzen.
Vergütung, Zahlungsbedingungen
Es gelten die in den aktuellen Trainingsprogrammen genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bzw. die mit dem Kunden separat getroffenen Vereinbarungen.
Die Preise sind bei Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Rechnungsbetrag muss vor dem ersten Trainingstag auf dem STS-Konto verbucht sein.
Ist dies durch kurzfristige Buchung/Beauftragung nicht mehr möglich, bringt der Teilnehmer den Rechnungsbetrag und die Rechnung zum Termin bitte mit. Die Trainerin/der Trainer wird den Erhalt auf der Originalrechnung bestätigen.
Haftung
STS ersetzt bei einem von ihr zu vertretenden Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag von 25.000 € je Schadensereignis.
Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.
Weitergehende als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
Der Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Nebenabreden, Gerichtsstand
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Mettmann.
Stand: 12. April 2025